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Einfuhr Lebensmittel

Einfuhr von Lebensmitteln in die USA

Welche Lebensmittel kann ich in die USA einführen?

Die Einfuhr von Lebensmittel in die USA wird streng kontrolliert. Was ist mit Käse, Obst und Wurst?
Hunde werden eingesetzt um Lebensmittel, wie Obst und Fleisch, zu finden. Nur wenige Obstsorten sind erlaubt.

Einfuhrbestimmungen von Lebensmittel in die USA

Viele möchten nicht auf ihr gewohntes Essen wie Fleisch, Käse, Marmelade und Kaffee oder Tee verzichten. Sei es für sich oder als Geschenk. Jedoch kontrolliert der Zoll die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel in die USA sehr streng.

Prinzipiell gilt für jedes Obst oder Gemüse sowie jedes Fleisch- oder Geflügelprodukt, auch wenn es nur als Zutat dient: Es muss angemeldet werden.

Nach der Einreise in die USA wird immer nach Lebensmitteln gefragt, egal ob im Koffer oder im Handgepäck. Die strengen Kontrollen dienen dem Schutz der Umwelt, heimischen Pflanzen und Tieren und sind aus gesundheitlichen Aspekten begründet. Am Flughafen sind Spürhunde im Einsatz, die auf das Finden von Lebensmitteln trainiert sind.

Die Verbote werden durch die U.S. Customs and Border Protection (CBP) beim Zoll nach dem Flug durch einen Sachverständigen umgesetzt. Im Zweifelsfall werden Lebensmittel zum Schutz zurückgehalten. Undeklarierte Lebensmittel können mit Strafen bis zu 10.000 USD verhängt werden.

Einer Frau hat es schon 500 USD für einen Apfel, den Sie im Flugzeug bekommen hat und den Entzug des Global Pre-Check Status gekostet. Und Sie hatte Glück da die Strafen zwischen 1.100 USD und 60.000 USD liegen können, da Sie im Einfuhrformular keine Lebensmittel angekreuzt hatte. Daher Lebensmittel im Flugzeug lassen.

Zuständig für Verbote von Pflanzen-, Milch-, Fleisch- und anderen tierischen Produkten ist das U.S. Department of Agrigulture (USDA). Informationen gibt auch die Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS). Auch hier kann es Ausnahmen geben: Zum Beispiel bei Lebensmittel aus Japan, die unter dem Verdacht stehen radioaktiv belastet zu sein.

Die aufgeführte Liste ist für den persönlichen Bedarf an Lebensmittel – nicht für Importe, für den Verkauf, größere Mengen oder Versand mit der Post. Alkohol darf nur per Kurier verschickt werden. Größere Mengen ziehen immer die Aufmerksamkeit auf sich.

Die Liste kann sich jederzeit, etwa bei Ausbruch von Krankheiten oder Schädlingen kurzfristig ändern. Daher sollten sie als Richtlinie gesehen werden. Prinzipiell sollte Essen und andere Lebensmittel originalverpackt sein, damit sich der Inhalt anhand der Zutaten auf der Verpackung erkennen lässt.

Problematisch sind immer Lebensmittel, die nicht originalverpackt sind und deren Herkunft und Zusammensetzung sich nicht klar erkennen lassen, wie z. B. Selbstgemachtes in Gläsern oder Eingeschweißtes.

Alkohol und Zigaretten sind unter Zoll USA aufgeführt.

Erlaubte Lebensmittel bei der Einreise in die USA

Folgende Lebensmittel dürfen mit dem Flugzeug mitgebracht werden; dennoch müssen sie beim Zoll gemeldet werden.

  • Gewürzsoßen wie Ketchup, Senf, Mayonnaise, Marmite und Vegemite und zubereitete Soßen, die keine Fleischprodukte enthalten.
  • Olivenöl und andere pflanzliche Öle.
  • Brot, Kekse, Cracker, Kuchen, Müsliriegel, Zerealien wie Corn Flakes, und andere gebackene und verarbeitete Produkte. Hierunter fällt auch der berühmte Christstollen.
  • Bäckereiprodukte, Süßigkeiten, Schokolade und Trockenmischungen mit Milch- und Ei-Zutaten (wie Backmischungen, Backpulver, Kakaomischungen, Getränkemischungen, Instantkuchenmischungen, Instant-Pudding-Mischungen, flüssige Getränkemischungen mit Trockenmilch oder Trockenmilchprodukten (einschließlich die Zucker enthalten), Kartoffelflocken und Säuglingsanfangsnahrung), die kommerziell etikettiert und verpackt sind, sind grundsätzlich zulässig.
  • Überraschungseier (Kinder Eggs) waren in den USA verboten, da Süßigkeiten für Kinder per Gesetz, keine nicht essbaren Inhalte wegen Erstickungsgefahr haben dürfen. Seit 2017 sind sie nun doch erlaubt.
  • Konservierte Waren in Konserven-Dosen und Waren in vakuumverpackten Gläsern (mit Ausnahme von Fleisch- oder Geflügelprodukten) für den persönlichen Gebrauch.
  • Pulvergetränke in Originalverpackung, wenn eine englische Zutatenliste vorhanden ist. Anhand der Zutaten entscheidet der Zoll und Grenzschutz.
  • Dasselbe gilt für Nahrungsergänzungsmittel, da es auf den Inhalt lt. Inhaltsangabe ankommt.
  • Säfte – gekaufte, in einer Verpackung keine selbst gepressten Drinks oder selbst hergestellte Getränke (USDA, Tabelle 3-75)
  • Tee kommerziell verpackt und zubereitet, um gekocht zu werden oder fertige Tees sind erlaubt. Verboten sind Coca, Berberitze und lose Zitrusblätter (USDA, Tabelle 3-148).
  • Kaffee – geröstet oder ungeröstet ohne Zusätze (USDA, Tabelle 3-48) ist bis auf ein paar Ausnahmen zollfrei, in die EU max. 10 Kilo. Also etwa einen halben Koffer voll wegen des maximal Gepäck der Airlines ;-)
  • Gewürze – die meisten getrockneten Gewürze sind erlaubt, außer Orange, Zitrone, Limette und andere Zitrusblätter und Samen, Zitronengras sowie viele Gemüse- und Obstsamen.
  • Nudeln und Nudelgerichte, die kein Fleisch oder Eier enthalten.
  • Reis – weißer Reis, Basmati Reis, brauner Reis, geschälter Reis, polierter Reis, Reismehl und andere Produkte, die keine Schale mehr haben (USDA, Tabelle 3-130).
    Mit Wirkung vom 30. Juli 2011 ist auch die nicht kommerzielle Menge von Reis aus Ländern, in denen Khaprakäfer existieren, die Einfuhr verboten. Daher wird jeder, der Reis nicht deklariert bestraft.
  • Mehl – Weizen, Reis, Hafer und Maismehl.
  • Pilze – frisch und getrocknet – solange sie gewaschen und frei von z. B. Erdteilen sind.
  • Nüsse – alle Nüsse sind erlaubt, wenn sie gekocht, gemahlen, Ofen-getrocknet, püriert, geröstet oder gedämpft worden sind. Andere Nüsse können zugelassen werden, wenn sie frei von ihren Hülsen sind, wie Mandeln, Betel Nüsse, Brasilien-Nüsse, Cashewnüsse, Coquilla-Nüsse, Filberts (Haselnüsse), Java-Oliven, Kara-Nüsse, Ginkgo-Nüsse, Macadamias, Pekannüsse, Pili-Nüsse, Pinienkerne (Pinon-Nüsse), Pistazien und Walnüsse. (USDA, Tabelle 3-105, 3-106).

Milch und Käse

  • Flüssige Milch und Milcherzeugnisse, die zur Verwendung von Säuglingen als Babynahrung oder sehr kleinen Kinder bestimmt sind, sind zulässig, wenn sie in einer angemessenen Menge oder einer geringen Menge für mehrere Tage verwendet werden. Sonst sind Milchprodukte verboten.
  • Fester Käse (hart oder halb weich, der kein Fleisch enthält); Butter, Butter Öl und kultivierte Milchprodukte wie Joghurt und Sauerrahm sind nicht beschränkt.
  • Feta-Käse, Brie, Camembert, Käse in Salzlake, Mozzarella und Buffalo Mozzarella sind zulässig (USDA Tabelle 3-14-6).
  • Käse in der Flüssigkeit (wie Hüttenkäse oder Ricotta-Käse) und Käse, die wie schwere Sahne gießt, sind nicht zulässig aus Ländern, die von Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Käse, der Fleisch enthält, ist je nach Herkunftsland nicht zulässig.

Obst, Früchte und Gemüse

Jedes Obst oder Gemüse muss angemeldet werden. Ausnahmslos.

Es muss generell sauber sein und frei von Insekten oder Krankheiten. Derzeit werden Obst und Gemüse aus Japan wegen der erhöhten Strahlengefahr besonders untersucht.

Ob Obst und Gemüse erlaubt sind, kann man in der FAVIR-Datenbank von APHIS abfragen. Hier muss neben der Sorte auch das Herkunftsland angegeben werden.

Je nach Ware erhält man folgendes Ergebnis:

  • Wenn kein Eintrag gefunden wurde, ist die Einfuhr verboten.
  • Wenn ein Eintrag gefunden ist, wird unterschieden zwischen:
    • vorbehaltlich einer Inspektion durch die CBP nach 7 CFR 319.56-3 oder
    • es gibt Einfuhrbeschränkungen, dann ist das Obst oder Gemüse im Passagiergepäck verboten.

Folgendes ist erlaubt:

  • Trockenobst wie Aprikosen, Berberitze, Johannisbeeren, Datteln, Feigen, Stachelbeeren, Pfirsiche, Pflaumen, Rosinen und Tomaten (USDA Tabelle 3-69).
  • Aloe – nur der Teil, der über dem Boden wächst.
  • Kokosnüsse – die Schale muss vollständig entfernt sein, die Kokosnuss darf noch nicht gekeimt haben.
  • Knoblauch – geschälte Knoblauchzehe
  • Ingwer – saubere Wurzeln
  • St. Johns Bread (Johannisbrotbaum bzw. in Österreich Bockshörndlbaum) und Tamarinden-Hülsen
  • Wasserkastanie: Knolle oder nur die Nuss.

Verboten sind:

  • Pflanzensamen, Zwiebelknollen, Pflanzen, Blumen, Samen, Ableger, Wurzeln, etc. Hier muss unbedingt vorher der Zoll kontaktiert werden.

Tierprodukte und tierische Nebenprodukte

  • Fisch – persönliche Mengen an Fisch, Garnelen, Abalone und anderen Meeresfrüchten sind erlaubt und können frisch, gefroren, getrocknet, geräuchert, eingemacht oder gekocht sein.
  • Fleisch, Milch, Ei, Geflügel und ihre Erzeugnisse wie Wurst, Salami oder Schinken, einschließlich der mit diesen Stoffen hergestellten Erzeugnisse, wie getrocknete Suppenmischung oder -brühe, sind je nach Art der im Land vorkommenden Tierkrankheiten verboten oder eingeschränkt.
  • Frisches (gekühlt oder gefroren), getrocknetes, gehärtetes und voll gekochtes Fleisch ist in der Regel aus den meisten Ländern verboten.
  • Konservenfleisch wie Dosenfleisch ist erlaubt, außer Ziegen- und Schafsfleisch, einschließlich Lamm und Hammelfleisch usw. aus Kanada und Ländern, die von Boviner Spongiformer Enzephalopathie (BSE), besser als Rinderwahn bekannt, betroffen sind.
  • Produkte, die rohe Eierzutaten enthalten, sind in den meisten Regionen verboten.
  • Eier und Eiprodukte aus Exotic Newcastle Disease (END) und Highly Pathogenic Avian Influenza (HPAI, Vogelpest o. Vogelgrippe) betroffenen Regionen, einschließlich gekochten Eiern, wenn nicht von einer USDA Veterinär Einfuhrgenehmigung begleitet, unabhängig davon, ob diese Gegenstände für den persönlichen Verbrauch sind, sind verboten.
    Mit Wirkung vom 15. Februar 2012 können Reisende wieder voll gekochte Eier aus Mexiko in die USA bringen.
  • Schweinefleisch sollte in ungeöffneter Verpackung, gewerblich konserviert und etikettiert sein.
  • Seit dem 14. Januar 2010 ist gekochte Schweinehaut (auch als Schweinefleisch-Rinde bezeichnet) als Handelsfracht oder im Passagiergepäck aus Gebieten, die mit Maul- und Klauenseuche (MKS), Schweine-Vesikulär Krankheit (SVD), afrikanischer Schweinepest (ASF) oder der klassischen Schweinepest (CSF) verboten, außer eine behördliche Unbedenklichkeitsbestätigung ist vorhanden.
  • Honig, Wabenhonig oder Propolis, wenn nicht beabsichtigt ist, damit Bienen zu füttern, ist erlaubt (USDA, Tabelle 3-100)

Produkte aus Kanada

Einen USA-Urlaub kann man bequem mit einem Trip nach Kanada verbinden. Aber auch hier gelten Beschränkungen, obwohl die Grenzen nebeneinander liegen und Insekten und andere Naturprodukte so übertreten könnten.

  • Für Obst und Gemüse aus Kanada, sollte man die FAVIR-Datenbank abfragen.
  • Früchte und Gemüse, die in Kanada angebaut werden, sind grundsätzlich zulässig, wenn sie Etiketten haben, die sie als kanadische Produkte identifizieren. Früchte und Gemüse, die nur in Kanada gekauft wurden, sind nicht unbedingt zulässig, d. h. Zitrusfrüchten oder tropische Früchte wie Mangos, die eindeutig nicht in Kanada angebaut wurden, sollten auch abgefragt werden.
  • Kartoffeln aus den westlichen Regionen Kanadas sind derzeit wegen eines Krankheitsausbruchs eingeschränkt. Handelsimporte sind nach strengen Richtlinien erlaubt, aber Reisende aus Kanada sollten keinen rohen Kartoffeln in die USA bringen.
  • Lebensmittel aus Kanada, einschließlich Tierfutter und frische (gefrorene oder gekühlte), gekochte, konservierte oder anderweitig verarbeitete Produkte, die Rindfleisch, Kalbfleisch, Bison und Cervid enthalten (z. B. Hirsche, Elche, Elche, Karibus usw.), sind im Passagiergepäck erlaubt.
  • Produkte, die Schaf, Lamm oder Ziege enthalten sind verboten.
  • Lebensmittelprodukte sollten aus dem Handel verpackt und mit Zutaten, die in englischer Sprache aufgeführt sind, original verschlossen sein.
  • Reisende müssen den Ursprung von Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügel, Zervenfleisch und Tierfutter nachweisen. Beispiele für den Ursprungsnachweis sind der Kassenbeleg, bei dem das Produkt gekauft wurde, oder das Etikett auf dem Produkt mit Nennung des Verpackungsorts.
  • Selbst erlegtes Wild ist erlaubt, wenn eine Jagdlizenz und Abschusserlaubnis vorliegt.

Produkte aus Mexiko

  • Schweine- und Schweinefleischprodukte aus Mexiko sind nicht zulässig, außer gekochtem Schweinefleisch in kleinen Mengen für eine Mahlzeit.
  • Eier und Geflügel gelten als gefährdet. Jedoch haben sich die Beschränkungen teilweise gelockert. Man sollte daher nur verpackte Produkte mit Nachweis einführen, wobei auch Ausnahmen für kleine Menge zum persönlichen Verzehr (bis 50 Pfund (ca. 23 kg) und zwingend abgekocht) gemacht werden.
  • Obst und Früchte sind, wie oben beschrieben, verboten.
Auch Pflanzen die Samen tragen werden kontrolliert. Besonders wenn sich an ihnen noch Erdreste befinden.

Spezialitäten, Gastgeschenke zu besonderen Anlässen

Es gibt traditionelle Geschenke als Mitbringsel, gerade an Feiertagen oder besonderen Anlässen. Darunter fallen auch landestypische Rezepte aus der Heimat. Doch auch für diese gelten erstmal die benannten Bestimmungen. Hier ein paar Beispiele:

Schnittblumen als Gastgeschenk

Schnittblumen als Mitbringsel sind erlaubt. Damit ist der frische abgeschnittene Teil der Blume oder Pflanze gemeint, inklusive Blüten und anwuchs. Darunter fallen per Definition nicht: getrocknete, gebleichte, gefärbte oder chemisch behandelte Pflanzenmaterialien zu Dekorationszwecken; Füllstoffe wie Grün, Farnwedel oder Spargelfedern zum Auffüllen des Blumenstraußes. Hier muss extra geprüft werden.

Zitrusverwandte sind, wie auch Schnittblumen mit Beeren verboten.

Geschenkkörbe

Geschenkkörbe werden von der FDA, CBP und dem U.S. Postdienst (falls verschickt) überprüft, um sicherzustellen, dass die Produkte die Einreisebestimmungen erfüllen. Es müssen alle Lebensmittel im Korb aufgeschlüsselt werden, auch die Deko, wenn Zierpflanzen im Korb sind.

Ethrog

Ethrog werden gerne zum jüdischen Laubhüttenfests oder Sukkot verwendet. Reisende müssen das Zitronat vorzeigen. Wenn keine Insektenstiche oder Schädlinge gefunden werden, dürfen sie eingeführt werden. Genauer wird geprüft, falls der Ursprung nicht aus dem Nordatlantik oder Nordpazifik stammt.

Palmwedel

Palmwedel werden gerne zu Ostern verschenkt. Sie sind erst nach einer Kontrolle, wenn keine Schädlinge oder Symptome einer Erkrankung gefunden wurden, erlaubt.

Weidenzweige

Weidenzweige aus Europa sind verboten. Aus anderen Regionen können sie nach einer Untersuchung erlaubt werden, sofern sie nicht grün sind und Knospen haben, die keimen und sich dadurch verbreiten können.

Myrtenzweige

Zweige von der Myrte sind erst nach einer Untersuchung erlaubt.

Saisonales Grün, wie Stechpalme, Mistel und Weihnachtsbäume sind unterschiedlich nach Herkunft und deren Gefahr durch verschiedene Schädlinge und Krankheiten reguliert.

Moon Cakes

Moon Cakes (Mondkuchen) werden traditionell zum chinesischen Herbstfest gereicht. Sie enthalten teilweise gekochte Eier oder eine Fleischfüllung in der Mitte. Daher können sie je nach Herkunftsland verboten sein. Reisende brauchen den Nachweis der Herkunft. Im Allgemeinen sind Mondkuchen mit Ei, Rindfleisch, Geflügel oder Schweinefleisch aus Kanada erlaubt. Ohne Herkunftsnachweis wird die Einfuhr verweigert.

Cascarones

Cascarones (Konfetti-Eier), festlich ausgehöhlte Hühnereier mit Konfetti oder kleinen Spielsachen, aus Mexiko sind nur dann erlaubt, wenn die Eierschalen sauber und trocken sind, und nach einer Kontrolle durch die CBP. Es sind max. 10 Eier erlaubt, darüber gelten sie als gewerblich und müssen beim USDA Veterinary Services als Import genehmigt werden.

Yorkshire Pudding

Yorkshire Pudding aus England oder Europa ist verboten, wenn er aus Talk oder tierischen Fetten hergestellt wurde. Siehe APHIS Tier Produkthandbuch. Ohne tierische Produkte kann er nach Vorlage erlaubt werden.

Murraya / Orangen Jasmin

Viele Mexikaner oder Hispanics feiern Día de los Muertos (Allerseelen Tag) durch den Bau von Altären zum Gedenken an das Leben der Lieben oder berühmten Menschen, die gestorben sind. Dabei wird oft Ziergrün, bekannt als Murraya (Orangenraute), oder Orangen Jasmin für die Konstruktion der Altäre verwendet. Allerdings ist Murraya eine Wirtspflanze für die asiatische Zitrus-Psyllid, ein Insekt das Citrus Greening Disease (HLB) übertragen kann. Die Krankheit ist tödlich für infizierte Zitrusbäume und gilt als eine ernsthafte potenzielle Bedrohung für die Zitrusproduktion in Arizona.

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Dieser Artikel ist auch auf Niederländisch unter Voedselimport naar de Verenigde Staten verfügbar.
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